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Satzung
des Reit- und Fahrverein “Germania” Marne e.V.
Jugendordnung
der Reiterjugend des Reit- und Fahrvereins „Germania“ Marne e. V.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Vereins am 09.03.1979
§ 1
Name, Wesen und Mitgliedschaft
Die Reiterjugend des Reit- und Fahrvereins „Germania“ Marne e. V. wird von den Jugendlichen und Junioren gem. § 17 Ziff. 1. 2. u. 1.3 LPO des Vereins gebildet. Die Vereins – Reiterjugend ist Mitglied der Sportjugend im Kreissportverband.
§ 2
Zweck und Ziel
Die Vereins – Reiterjugend fördert:
- Den Jugendreit- und Fahrsport in allen Disziplinen und trägt zur Wahrung seines ideellen Charakters bei.
- Die Persönlichkeitsbildung junger Menschen durch Pflege des Gemeinschaftssinnes, die Erziehung zu sportlichem Verhalten und die Jugendpflege.
- Die Jugendgesundheit durch Reitsport.
§ 3
Aufgaben
Die Vereins- Reiterjugend vertritt ihre Interessen in der Reiterbundsjugend, im Landesverband in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sowie in der Sportjugend des Kreissportverbandes und in der Schleswig – Holsteinischen Sportjugend.
Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§4
Organe
- Die Mitgliederversammlung der Vereins – Reiterjugend
- Die Vereins – Jugendleitung
§ 5
Mitgliederversammlung der Vereins – Reiterjugend
- Der Mitgliederversammlung gehören die Vereins – Reiterjugend gem. § 1 und die Vereins – Jugendleitung an.
- Die Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur unmittelbar ausgeübt werden kann.
- Die Mitgliederversammlung der Vereins – Reiterjugend tritt jährlich wenigstens einmal zusammen. Die Einladungen erfolgen durch die Vereins – Jugendleitung.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung der Vereins – Reiterjugend sind:
- Entgegennahme des Jahresberichtes der Vereins – Jugendleitung
- Wahl der Vereins – Jugendleitung gem. § 6 Abs. 1 Ziff. 1.2 und 1.3
- Erarbeitung von Richtlinien für die Jugendarbeit, die der Zustimmung des Vereinsvorstandes bedürfen.
§ 6
Vereins – Jugendleitung
- Der Vereins – Jugendleitung gehören an:
- Der Vereins – Jugendwart als Vorsitzender
- Der Stellvertreter des Vereins – Jugendwartes
- Ein weiteres Mitglied der Vereins – Reiterjugend
- Der Jugendsprecher der Vereins – Reiterjugend
- Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden durch die Mitgliederversammlung des Reitervereins gewählt. Einer von beiden muss weiblich sein und ist Vertreterin der weiblichen Jugend. Die weiteren Mitglieder der Vereins – Jugendleitung ( Ziff. 1.3 und Ziff. 1.4) werden durch die Mitgliederversammlung der Vereins – Reiterjugend für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
- Der Vereins – Jugendwart und sein Stellvertreter gehören dem Vorstand des Vereins an. Der Jugendsprecher hat im Vereinsvorstand Sitz ohne Stimme. Sie vertreten die Vereins – Reiterjugend nach innen und außen.
- Die Vereins – Jugendleitung tritt jährlich nach Bedarf oder auf Verlangen von zwei ihrer Mitglieder zusammen. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen dieser Jugendordnung und der Vereinssatzung.
- Beschlüsse der Vereins – Jugendleitung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 3 ihrer Mitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Reitanlagen – Ordnung für die Nutzung der Reitanlage des Reit- und Fahrverein „Germania“ Marne e.V.
Der Reit- und Fahrverein „Germania“ e.V. ist ein eingetragener Verein und als gemeinnütziger Verein anerkannt. Entsprechend der Vereinssatzung wird der Pferdesport auf den vereinseigenen Anlagen ausgeübt
Dazu gelten folgende Bestimmungen:
- Jeder Pferdeeinsteller muss Mitglied des Vereins sein. Er mietet die Box vom Verein. Mit Bezug der Box tritt er gleichzeitig in die „Stallgemeinschaft Reithalle“ ein. Die „Stallgemeinschaft Reithalle” arbeitet nach dem Umlageverfahren und stellt allen Einstellern die verbrauchten Futtermittel in Rechnung.
- Die Vergabe der Boxen erfolgt durch eine vom Vereinsvorstand bestimmte Person (z.Zt. Geschäftsführer Herbert Reimers).
- Die eingestellten Pferde müssen jährlich geimpft werden. Pferde, für die keine Bescheinigung vorliegt, werden auf Veranlassung des Vereins zu Lasten des Besitzers geimpft. Die Impfung sollte mindestens 4 Wochen vor Einstellung vorgenommen werden. Dies gilt für die Pferde der Pendler (siehe Pendler-Ordnung) entsprechend.
- Die Boxen sind vom Pferdeeinsteller bzw. vom Reiter in angemessenen Abständen zu entmisten und bei Beendigung der Belegung entmistet zu übergeben. Nach der jährlichen Reinigung im Sommer sind die Boxen von ihren Einstellern bzw. Reitern zu streichen.
- Unterbringungen, die für das Winterhalbjahr angemeldet sind, müssen ab 01.0ktober bezahlt werden, auch wenn die Einstellung erst später erfolgt. Ansonsten entfällt die Reservierung. Überlassung von Boxen an andere Einsteller (Untervermietung) darf nur in Absprache mit dem Vorstandsmitglied, das die Stallbelegung organisiert, vorgenommen werden.
- Für die Körung vorgesehene Hengste können bis zum 01. Oktober im alten Stall eingestellt werden, sofern die Belegung es zulässt. Sie dürfen bis 08:30 Uhr und von 11:00 bis 12:00 Uhr in der Halle gearbeitet werden. Pferde, die koppen oder weben oder andere Unarten zeigen, werden nur unter Vorbehalt eingestellt.
- Die im Stall untergebrachten Pferde sind vom Verein nicht versichert. Daraus resultiert, dass die Pferdebesitzer eine Feuer- oder auch Tierversicherung selbst abschließen sollten. Aus Haftungsgründen ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, weil im Schadenfall der Pferdeeigentümer grundsätzlich in Anspruch genommen wird, so auch in Regress von Krankenkassen für Arztkosten, Krankenhausaufenthalt, Lohnfortzahlung usw.
- Jedes Vereinsmitglied ist bei der Ausübung seines Sports im Rahmen der Versicherungsbedingungen beim Landessportverband Schleswig-Holstein u.a. unfall- und haftpflichtversichert. Voraussetzung dafür ist, dass man unter Aufsicht eines Ausbilders unseres Vereins oder einer vom Vorstand beauftragten Person reitet. Alleinreiten ist nur abgesichert, wenn hierzu ausdrücklich der Auftrag vom Ausbilder vorliegt. Für Schäden und Unfälle von Nichtmitgliedern haftet der Verein nicht.
- Beim Reiten und Springen besteht auf dem Vereinsgelände Reitkappenpflicht.
- Für den Reit- und Voltigiersport auf dem Vereinsgelände sind die Ausbilder verantwortlich. Deren Anordnung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Ausbilder regeln die Einteilung der Sportstunden und des Stall- und Reinigungsdienstes. Diese Termine müssen von Reitern und Voltigierern eingehalten werden. Die Benutzung des Tunierplatzes ist nur mit Erlaubnis und in Anwesenheit eines Ausbilders oder einer vom Vorstand beauftragen Person erlaubt.
- Gegenseitige Rücksichtnahme im Stall und in der Reithalle ist selbstverständlich. Das Longieren ist in der Halle nicht erlaubt, wenn schon mehr als 3 Pferde in der Halle geritten werden. Das gilt nicht für das kurze Ablongieren junger Pferde. Wenn für Interessenten (Pferdekäufer) außerhalb der geregelten Reitstunden Pferde in der Halle vorgestellt werden, müssen die Reiter so lange die Halle verlassen. Die Stallgasse ist während der Futterzeit von 16:00 – 17:00 Uhr fürs Füttern freizuhalten.
- Jedes Vereinsmitglied hat für die Ordnung und Sauberkeit in den Anlagen zu sorgen. Das gilt insbesondere für die Stallgasse und den Waschplatz, auch außerhalb der Halle nach dem Reiten, sowie für die Außenanlage nach dem Verladen der Pferde. Jeder Reiter ist verpflichtet, an den angesetzten Arbeitsdiensten teilzunehmen.
- Die Einnahme von Alkohol, ist ebenso wie das Rauchen, im Stall und auf dem Tribünenboden untersagt.
- Jede Art von Tiermisshandlung hat zu unterbleiben (Landestierschutzgesetz). Sollten Verstöße festgestellt werden, hat der Betreffende nach § 12 der Vereinssatzung Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Vereinsausschluß zu erwarten.
- Spätestens um 22:00 Uhr ist in den Anlagen das Licht zu löschen. Wer als Letzter die Halle verlässt, verschließt alle Türen ordnungsgemäß.
- Reiter, die ihre Pferde nicht beim Verein eingestellt haben ( Pendler ), haben für ihre Pferde für die Benutzung der Halle und Plätze eine Gebühr zu entrichtenPendlerordnung.
- Hundebesitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass durch das Mitführen der Hunde keinerlei Gefährdung (für Mensch und Tier) eintreten kann.
Reit- und Fahrverein
Germania Marne e.V.
Der Vorstand
Pendlerordnung
für die Nutzung der Reitanlage des Reit- undFahrverein „Germania“ Marne e.V.
Sehr geehrte Pendler, Eltern und Ausbilder,
die Nutzer der Reitanlagenauf dem Gelände des Reit- und Fahrvereins „Germania“ Marne werden über einenfestgelegten Beitrag an dem Erhalt und den notwendigen Erneuerungen beteiligt.Nutzer sind die Pferdeeinsteller, die über die Entrichtung Ihrer Miete für dieBoxen Ihren Nutzungsbeitrag zur Reitanlage leisten und die Nichteinsteller alsodie von auswärtigen Stallungen pendeln und über eine Pendlergebühr IhrenBeitrag zu entrichten haben. Die Nutzung der Reitanlagen bleibt nur Mitgliedernvorbehalten.
Auf derJahreshauptversammlung vom 29.02.2008 wurden folgende Beschlüsse zurPendlergebühr gefaßt:
- Die Pendlergebühr für die Reitanlagennutzung wird je Pferd und Tag auf 3 € festgelegt.
- Pro Monat wird derKostenbeitrag je Pferd auf 30 € begrenzt. Nach der zehnten Nutzung (10×3€ =30€) bleibt somit jede weitere Nutzung in dem Monat kostenfrei.
- Die Erfassung derReitanlagennutzung erfolgt über einen ausgehängten „Hallennutzungsnachweis fürPendler“. Für den jeweiligen Tag der Nutzung und Anzahl der Pferde wird imKästchen ein Kreuz gemacht.
- Alle Beteiligten,Vereinsmitglieder, Eltern und Ausbilder haben im Interesse des Vereins, mitdafür Sorge zutragen, das die Liste korrekt ausgefüllt wird, insbesondere beider Nutzung der Außenplätze.
- FestgelegteAbrechnungsmodalitäten aus vergangenen Beschlüssen, wie Reitkarten undÜberweisungen von festen Beträgen im Voraus entfallen komplett.
Für die allgemeinenVerhaltensweisen auf der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins Germania Marneist dieReitanlagen-Ordnunggültig. Es wird hier auf folgendeSachverhalte hingewiesen:
- Die Pendler verpflichten sich, wie alle Reiter und Helfer des Vereins, an den regelmäßigen oder besonderen Arbeitsdiensten teilzunehmen.
- Pendlerreinigen Verladeplatz und Stall beim An- und Abtransport von anfallendenSchmutz, Stroh, Mist, usw..
- AlleImpfungen der Pferde, die für Einsteller vorgeschrieben sind, müssen auch vonPendlern durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden.
- BeimReiten und Springen besteht Reitkappenpflicht.
Reit- und Fahrverein
Germania Marne e.V.
Der Vorstand
Mai 2008